AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Geltung
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der PEDIANDO AG erfolgen ausschliesslich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit Bestellung der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Allgemeinen Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
§2 Angebot und Vertragsschluss
Die Angebote der PEDIANDO AG in Preislisten und Inseraten sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen sind für die PEDIANDO AG erst nach schriftlicher Bestätigung verbindlich. Angebote wie Börse und Ausverkauf sind von der Verbindlichkeit der Verfügbarkeit ausgeschlossen. Die Angaben in unseren Verkaufsunterlagen (Zeichnungen, Abbildungen, Masse, Gewichte und sonstige Leistungen) sind nur als Richtwerte zu verstehen und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Überschreitet ein Käufer durch eine Bestellung sein Kreditlimit, so sind wir von unserer Lieferverpflichtung entbunden.
§3 Preise
Massgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. Diese werden für Lagerware zum Zeitpunkt der Bestellung fixiert. Bei Lieferengpässen sowie Besorgungen gilt der Tagespreis am Bestelltag. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, zuzüglich Transportkosten, exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
§4 Liefer- und Leistungszeit
Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch die PEDIANDO AG steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung der PEDIANDO AG durch Zulieferanten und Hersteller.
§5 Annahmeverzug
Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann die PEDIANDO AG die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. PEDIANDO AG ist berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 25 % des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern.
§6 Lieferung
Bei Lieferung und Montage muss die Zugänglichkeit für die Ware durch den Kunden gewährleistet werden.
Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von 8 Tagen nach Warenerhalt der PEDIANDO AG und dem Frachtführer schriftlich angezeigt werden. Beanstandungen betreffend Beschädigung, Verspätung, Verlust oder schlechter Verpackung sind sofort nach Eingang der Warensendung anzumelden.
§7 Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Falls der Versand sich ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch die PEDIANDO AG hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.
§8 Gewährleistung
Die Gewährleistung nach Massgabe der folgenden Bestimmungen beträgt 1 Jahr, wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, soweit der Mangel hierauf zurückzuführen ist. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgemässe Benutzung, Lagerung und Handhabung der Geräte, oder Fremdeingriff sowie das Öffnen von Geräten zurückzuführen ist. Unwesentliche Abweichungen von zugesicherten Eigenschaften der Ware lösen keine Gewährleistungsrechte aus. Eine Haftung für normale Abnutzung, sowie Verbrauchsmaterial/Zubehör/beigelegte Batterien/Akkus ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche gegen PEDIANDO AG stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
§9 Retouren
Für Retouren verlangen wir, dass das defekte Teil bzw. Gerät mit ausgefülltem Reparaturformular sowie einer Kopie der Rechnung, mit der das Gerät geliefert wurde, an die PEDIANDO AG zur Reparatur eingeschickt oder angeliefert wird. Eine Rücksendung von Produkten durch den Kunden bedarf der vorherigen Zustimmung von PEDIANDO AG und erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden. Die Rücksendung der Produkte hat wenn möglich originalverpackt sowie unter Beilage einer detaillierten Fehler-/Mängelbeschreibung sowie einer Retouren-Nummer zu erfolgen. Produkte die wir auf Kundenwunsch beschaffen und geöffnete Software sind von der Rücksendung ausgeschlossen. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschliesslich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Lieferungsgegenstände. Der Käufer hat bei Einsendung der zu reparierenden Geräte dafür Sorge zu tragen, dass auf diesen befindliche Daten, durch Kopien gesichert werden, da diese bei Reparatureingriffen verloren gehen können.
§10 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der PEDIANDO AG.
§11 Zahlung
Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Nachnahme, bar oder innert 30 Tagen rein netto zahlbar, soweit nicht anders vereinbart. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unfrei, d.h. zu Lasten des Käufers per Paketpost, Spedition oder eigenem Fahrzeug, ausser es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung. Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 5 % zu berechnen. Während der Dauer des Verzuges ist die PEDIANDO AG auch jederzeit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die gelieferte Ware zurückzuverlangen und Schadensersatz auf das Dahinfallen des Vertrages zu fordern. Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn der Abnehmer in Zahlungsverzug gerät, sonstige wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft nicht einhält oder wenn uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Abnehmers zu mindern, insbesondere Zahlungseinstellung, Anhängigkeit eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens. In diesen Fällen sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzubehalten oder nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheiten auszuführen.
§12 Lieferbedingungen
Pro Postsendung fakturieren wir CHF 9.90 Versandkostenanteil. Bestellungen mit einem Netto-Warenwert ab CHF 300.- werden portofrei/franko ausgeliefert. Ausgenommen sind Palettensendungen und Einrichtungen. Sollte Ihre Bestellung kleiner sein als CHF 50.- Netto-Warenwert, kommt ein Kleinmengenzuschlag von CHF 9.- hinzu.
§13 Versicherung
PEDIANDO AG kann im Sinne eines gebundenen Vermittlers gem. Art. 43 Abs. 2 VAG i.V.m. Art. 183 Abs. 1 lit. a AVO Versicherungen für auf PEDIANDO.ch angebotene Waren an Kundinnen und Kunden vermitteln.
§14 Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen uns, als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Für Folgeschäden aus der Verwendung der Produkte wird jede Haftung abgelehnt.
§15 Urheberrechte / Software-Gewährleistung
Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem Käufer allein zum einmaligen Wiederverkauf bzw. zum eigenen Gebrauch überlassen, d.h. er darf diese weder kopieren, noch anderen zur Nutzung überlassen. Software ist von sämtlichen Garantiebestimmungen auf Formularen ausgenommen. Es gelten ausschliesslich die Bestimmungen des Lizenzvertrages des Herstellers.
§16 Datenschutz
Die PEDIANDO AG ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindungen oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG) zu verarbeiten. Persönliche Daten von Privatkunden werden vertraulich behandelt und nur im Rahmen der Bonitätsprüfung oder bei einem Versicherungsabschluss an Dritte weitergegeben.
§17 Akten, Urheberschutz, Patent- und Markenrechte
Auf alle Fotos, Zeichnungen, Projektentwürfen, Plänen, Mustern, Know-how und Kostenvoranschlägen beanspruchen wir das Eigentums- und Urheberrecht. Diese Unterlagen werden dem Besteller persönlich anvertraut und es ist nicht gestattet, diese ohne unsere schriftliche Genehmigung zu reproduzieren, zu verwenden oder Dritten weiterzugeben. Auf unser Verlangen sind sie sofort zurückzugeben, wenn unsere Offerte nicht zur Auftragserteilung führt. Jede Verwertung von Abbildungen und Texten aus unseren Katalogen und Prospekten ist ohne unsere schriftliche Genehmigung nicht gestattet. Patent- und Markenrechte bleiben unser Eigentum.
§18 Gerichtsstand
Burgdorf ist ausschliesslich Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht.